Medienmitteilung des Islamischen Kantonalverbands Bern (IKB) “Zum Umgang mit religiösen Kopfbedeckungen an öffentlichen Schulen des Kantons Bern”
Der Regierungsrat bestätigt, dass Lehrpersonen keine sichtbaren religiösen Symbole tragen dürfen – darunter auch Kopftücher – und beruft sich dabei auf die Neutralitätspflicht des Staates. Der islamische Kantonalverband Bern (IKB) und die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) kritisieren diese Regelung, da sie eine gezielte Einschränkung für Personen darstellt, die aus religiösen oder kulturellen Gründen eine Kopfbedeckung tragen. Diese Praxis beeinträchtige den Zugang zum Lehrberuf und die berufliche Integration. Der Verband ruft zu Dialog, Verständnis und Austausch auf, um Offenheit, Gleichberechtigung und Vielfalt mit staatlicher Neutralität zu vereinen.