Stellungnahme des Islamischen Kantonalverbands Bern (IKB) zum Fall in Worb: «Ausschluss religiös gekleideter Lehrpersonen ist nicht zielführend»
Mit Bedauern und Sorge nimmt der Islamische Kantonalverband Bern (IKB) zur Kenntnis, dass einer Lehrerin in Worb die Weiterbeschäftigung verweigert wurde, weil sie ein Kopftuch trägt. Die Entscheidung beruht auf einer kantonalen Regelung, die das Tragen religiöser Symbole durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen untersagt.
Aus Sicht des IKB ist eine solche Regelung nicht zielführend. Sie führt dazu, dass engagierte und qualifizierte Personen aus dem Schuldienst ausgeschlossen werden – nicht wegen unzureichender pädagogischer Leistung oder fehlender fachlicher Eignung, sondern ausschliesslich aufgrund eines sichtbaren Ausdrucks ihrer religiösen Überzeugung. Dies steht im Widerspruch zum gesellschaftlichen Ziel, Vielfalt im Bildungswesen abzubilden und chancengleich zu gestalten.
Zudem betrifft diese Regelung nicht nur muslimische Lehrpersonen. Sie gilt für alle Religionsgemeinschaften gleichermassen: Ob jüdische Kopfbedeckungen, christliche Symbole oder andere religiöse Ausdrucksformen – sie alle wären nach demselben Grundsatz vom Verbot betroffen. Zwar liegt darin formal gesehen keine spezifische Ungleichbehandlung vor, jedoch ein pauschaler Ausschluss aller Menschen, die ihre religiöse Identität auch in ihrer Kleidung zum Ausdruck bringen. Das ist rechtlich einheitlich – gesellschaftlich aber nicht unproblematisch.
Anstatt die gesellschaftliche Vielfalt abzubilden und zu stärken, trägt diese Regelung dazu bei, religiöse Identitäten aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Sie erschwert es religiös praktizierenden Menschen, ihre Überzeugungen mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren, und setzt damit ein problematisches Signal hinsichtlich gleichberechtigter Teilhabe im Berufsleben.
Der IKB ist überzeugt: Eine offene und vielfältige Gesellschaft lebt vom Dialog, vom gegenseitigen Respekt und vom Einbezug unterschiedlichster Lebensrealitäten – auch und gerade im Schulumfeld. Öffentliche Bildung sollte nicht auf Uniformität setzen, sondern auf ein respektvolles Miteinander, in dem Lehrpersonen und Lernende mit verschiedenen Hintergründen ihren Platz finden können.
Deshalb darf aus Sicht des Islamischen Kantonalverbands Bern diese Regelung kein Vorbild für andere Gemeinden oder Kantone sein. Sie ist ein Beispiel, das nicht Schule machen darf. Es braucht bessere, integrative Wege – Wege, die nicht auf Ausgrenzung beruhen, sondern im lösungsorientierten gesellschaftlichen Dialog entwickelt und getragen werden.
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