Viele muslimische Eltern im Kanton Bern ersuchen für diese Feiertage um eine Dispensation ihrer Kinder vom Schulunterricht im Umfang von ein bis zwei Tagen.
Die Daten der Festtage verschieben sich jährlich um etwa zehn oder elf Tage nach hinten. *Das Datum des Feiertages wird jeweils erst kurz vor dem eigentlichen Fest festgesetzt und kann sich je nach Gemeinschaft um einen Tag unterscheiden.
Gemäss der gesetzlichen Regelung muss das Gesuch spätestens4 Wochen vor der gewünschten Unterrichtsbefreiung bzw. vor dem Fest eingereicht werden. Der folgendeMusterbriefan die Schulleitung soll helfen, das Anliegen zur Schulbefreiung korrekt zu formulieren. Dieser soll nach Möglichkeit direkt an die Schulleitung übergeben werden, welche das Einverständnis erteilt.